z.B. Kleidungsstücke nähen

Teilnahmebedingungen


 1.   Was ist der Tauschring

 
Der Heilbronner Tauschring ist eine freie Initiative, die sich als erweiterte Nachbarschaftshilfe versteht, gemeinnützige Zwecke verfolgt und auf Eigenverantwortung und Initiative der Mitglieder basiert.
Im Vordergrund steht die Förderung des sozialen Miteinanders, die Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und Einheimischen und die Überwindung von Anonymität.  
Im Tauschring gilt ein bargeldloses Verrechnungssystem für Liefer- und Dienstleistungs-geschäfte zwischen Mitgliedern. Leistungen jeglicher Art werden nach der dafür benötigten Zeit bewertet. Leistungseinheit und Währung ist ein Talent. Ein Talent ist der Gegenwert für eine Viertelstunde Tätigkeit. Beim Tauschen von Waren sind die Talente Verhandlungssache.
Der Heilbronner Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert.

2.   Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Zur Teilnahme am Heilbronner Tauschring berechtigt ist jede Person über 16 Jahre oder gemeinnützige Organisation, sofern sie willens ist, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungs¬system zu betreiben.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung (mit Personalausweis), mit der auch die Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Zur Begrüßung bekommt jedes neue Mitglied 20 Willkommenstalente auf das neu eingerichtete Talentekonto.
Das neue Mitglied erhält eine Ideen-Liste ausgehändigt, die Vorschläge enthält für Angebote und Nachfragen in der Marktzeitung „dasblättle“. Einträge sollten zeitnah dem Büroteam mitgeteilt werden.
Wer ein neues Mitglied bringt, bekommt 5 Talente gut geschrieben.
Der Austritt aus dem Tauschring kann jeweils schriftlich zum Monatsende erklärt werden. Das eigene Verrechnungskonto sollte dann ausgeglichen sein. Eventuelle Talente-Guthaben können an andere Mitglieder oder an das Projekt gespendet werden. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Beim Ausscheiden erlöschen die Talente-Guthaben.

3.   Gebühren

Für die Mitgliedschaft im Tauschring wird ein Jahresmitgliedsbeitrag von z. Zt. 12 € erhoben. Familien, Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag von 20,- Euro.  Der Beitrag ist für das laufende Jahr zum 31.03 fällig bzw. bei der Anmeldung anteilig für die restlichen Monate des laufenden Jahres.
Das Geld wird für die entstehenden Kosten des Tauschrings verwendet, wie Bürobedarf, Mieten, Kommunikation (Internetpräsenz, Informationsmaterial: Werbeflyer ...)

4.   Konten

Jedem TR-Mitglied ist ein Verrechnungskonto im Heilbronner Tauschringbüro zugeordnet. Auf diesem werden Geschäfte zwischen TR-Mitgliedern als Talente-Gutschrift bzw. -Lastschrift verbucht. Die Kontenführung erfolgt über Talente-Schecks, die auf Nachfrage ausgehändigt oder von unserer Internetseite geladen werden können. Bei einem Tauschvorgang übergibt der/die Nachfrager/in den ausgefüllten und unterschriebenen Talente-Scheck an den/die Erbringer/in. Diese/r reicht ihn bei dem Tauschringteam ein. Das Büro-Team verbucht die Kontenbewegun¬gen zeitnah.
Jedes Mitglied hat ein Überziehungslimit in Höhe von 25 Talenten. Schecks, die die Höhe des Limits überschreiten, werden vom Tauschringbüro zurückgewiesen.  Ein Guthabenlimit ist z Zt. nicht in Kraft.

5.   Rechtsnatur des Verrechnungssystems

Aus den zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Liefer- und Leistungsgeschäften ist der Heilbronner Tauschring weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den TR-Mitgliedern dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden.

6.   Transparenz

Rundbrief und Mitgliederliste liegen bei jedem Tauschring-Treff auf, werden aber auch per E-Mail an unsere Mitglieder verschickt. Die aktuellen Informationen werden auf Wunsch gegen ein Voraus-Entgelt von 1€ pro Monat per Post versandt.
Für die Arbeiten der Bürogruppe (Kontoführung, Verwaltungsarbeiten im Tauschringbüro, Blättle, Rundbrief) werden zur Zeit pro Monat 1,5 Talente von jedem Konto abgebucht.
Unsere Marktzeitung „das Blättle“ kann jederzeit auf unserer Website www.tauschring-heilbronn.de eingesehen und runtergeladen, oder am Quartalsbeginn beim Tauschring-Treff mitgenommen werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt, in die Kontosalden und den Umsatzumfang eines anderen Mitgliedes Einsicht zu nehmen. Mit der Beitrittserklärung willigt das TR-Mitglied in die Weitergabe dieser Daten ein. Daten von Mitgliedern dürfen nur an Tauschring-Mitglieder weitergegeben werden.
Die Nutzung der Daten  zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt.

7.   Tauschpause / inaktives Mitglied

Bei einem positiven Kontostand kann ein Tauschringmitglied Tauschurlaub beantragen. Der Tauschurlaub muss mindestens drei Monate umfassen und kann bis zu einem Jahr dauern. Es werden keine Verwaltungs-Talente abgezogen. Der Jahresbeitrag ist weiterhin zu zahlen. In der Zeit des Tauschurlaubs werden alle Informationen in gewohnter Weise zur Verfügung gestellt.

8.   Haftung und Gewährleistung

Das Tauschringbüro übernimmt lediglich die Vermittlung von Mitgliedern, sowie die anschließende Verbuchung auf deren Konten im Falle von abgeschlossenen Tauschgeschäften. Der Heilbronner Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren/ Hilfeleistungen, die gehandelt werden.

9.   Versicherungsschutz

Teilnehmer/innen des Heilbronner Tauschringes sind während der Erbringung von Hilfeleistungen durch den Tauschring weder haftpflicht- noch unfallversichert. Eine private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung sind für die Mitglieder dringend zu empfehlen, sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird empfohlen, bei der Vereinbarung eines Tauschgeschäftes die Regelung möglicher Schäden mit einzubeziehen. Die Klärung von steuer- oder versicherungsrechtlichen Fragen liegt in der Verantwortung der Mitglieder.

10.  Steuern

Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Der Heilbronner Tauschring übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass der Heilbronner Tauschring keine Konkurrenz zu den örtlichen Handwerksbetrieben ist. Es werden nur Leistungen in kleinem Umfange angeboten. Umfangreiche handwerkliche Arbeiten sind tabu und werden abgelehnt.

11.  Verschiedenes

TR-Mitglieder können sofort vom Tauschring ausgeschlossen werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt oder in bedeutendem Maß missachten oder andere Mitglieder oder das Ansehen des Tauschringes schwerwiegend schädigen. Über einen vorläufigen Ausschluss entscheidet das Tauschring-Team. Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahme¬bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahme¬bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderung der Teilnahmebedingungen oder der Ausschluss eines Mitglieds bedarf der Zustimmung 2/3 aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder.

Hinweis: Bei Auflösung des Heilbronner Tauschringes oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden

Teilnahmebedingungen
PDF-Download PDF-Download

Beitrittserklärung
PDF-Download PDF-Download