Teilnahmebedingungen
1. Was ist der Tauschring
Der Heilbronner Tauschring ist eine freie Initiative, die sich als
erweiterte Nachbarschaftshilfe versteht, gemeinnützige Zwecke
verfolgt und auf Eigenverantwortung und Initiative der Mitglieder
basiert.
Im Vordergrund steht die Förderung des sozialen Miteinanders, die
Verständigung zwischen Jung und Alt, zwischen Fremden und
Einheimischen und die Überwindung von Anonymität.
Im Tauschring gilt ein bargeldloses Verrechnungssystem für Liefer-
und Dienstleistungs-geschäfte zwischen Mitgliedern. Leistungen
jeglicher Art werden nach der dafür benötigten Zeit bewertet.
Leistungseinheit und Währung ist ein Talent. Ein Talent ist der
Gegenwert für eine Viertelstunde Tätigkeit. Beim Tauschen von
Waren sind die Talente Verhandlungssache.
Der Heilbronner Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Zur Teilnahme am Heilbronner Tauschring berechtigt ist jede Person
über 16 Jahre oder gemeinnützige Organisation, sofern sie
willens ist, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung
gestellte Verrechnungs¬system zu betreiben.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung der
Beitrittserklärung (mit Personalausweis), mit der auch die
Teilnahmebedingungen anerkannt werden. Zur Begrüßung bekommt
jedes neue Mitglied 20 Willkommenstalente auf das neu eingerichtete
Talentekonto.
Das neue Mitglied erhält eine Ideen-Liste ausgehändigt, die
Vorschläge enthält für Angebote und Nachfragen in der
Marktzeitung „dasblättle“. Einträge sollten
zeitnah dem Büroteam mitgeteilt werden.
Wer ein neues Mitglied bringt, bekommt 5 Talente gut geschrieben.
Der Austritt aus dem Tauschring kann jeweils schriftlich zum Monatsende
erklärt werden. Das eigene Verrechnungskonto sollte dann
ausgeglichen sein. Eventuelle Talente-Guthaben können an andere
Mitglieder oder an das Projekt gespendet werden. Gezahlte Beiträge
werden nicht erstattet.
Beim Ausscheiden erlöschen die Talente-Guthaben.
3. Gebühren
Für die Mitgliedschaft im Tauschring wird ein
Jahresmitgliedsbeitrag von z. Zt. 12 € erhoben. Familien,
Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen Jahresbeitrag
von 20,- Euro. Der Beitrag ist für das laufende Jahr zum
31.03 fällig bzw. bei der Anmeldung anteilig für die
restlichen Monate des laufenden Jahres.
Das Geld wird für die entstehenden Kosten des Tauschrings
verwendet, wie Bürobedarf, Mieten, Kommunikation
(Internetpräsenz, Informationsmaterial: Werbeflyer ...)
4. Konten
Jedem TR-Mitglied ist ein Verrechnungskonto im Heilbronner
Tauschringbüro zugeordnet. Auf diesem werden Geschäfte
zwischen TR-Mitgliedern als Talente-Gutschrift bzw. -Lastschrift
verbucht. Die Kontenführung erfolgt über Talente-Schecks, die
auf Nachfrage ausgehändigt oder von unserer Internetseite geladen
werden können. Bei einem Tauschvorgang übergibt der/die
Nachfrager/in den ausgefüllten und unterschriebenen Talente-Scheck
an den/die Erbringer/in. Diese/r reicht ihn bei dem Tauschringteam ein.
Das Büro-Team verbucht die Kontenbewegun¬gen zeitnah.
Jedes Mitglied hat ein Überziehungslimit in Höhe von 25
Talenten. Schecks, die die Höhe des Limits überschreiten,
werden vom Tauschringbüro zurückgewiesen. Ein
Guthabenlimit ist z Zt. nicht in Kraft.
5. Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Aus den zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Liefer- und
Leistungsgeschäften ist der Heilbronner Tauschring weder
berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte
stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den
TR-Mitgliedern dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen
Geldwährung eingefordert werden.
6. Transparenz
Rundbrief und Mitgliederliste liegen bei jedem Tauschring-Treff auf,
werden aber auch per E-Mail an unsere Mitglieder verschickt. Die
aktuellen Informationen werden auf Wunsch gegen ein Voraus-Entgelt von
1€ pro Monat per Post versandt.
Für die Arbeiten der Bürogruppe (Kontoführung,
Verwaltungsarbeiten im Tauschringbüro, Blättle, Rundbrief)
werden zur Zeit pro Monat 1,5 Talente von jedem Konto abgebucht.
Unsere Marktzeitung „das Blättle“ kann jederzeit auf
unserer Website www.tauschring-heilbronn.de eingesehen und
runtergeladen, oder am Quartalsbeginn beim Tauschring-Treff mitgenommen
werden.
Jedes Mitglied ist berechtigt, in die Kontosalden und den Umsatzumfang
eines anderen Mitgliedes Einsicht zu nehmen. Mit der
Beitrittserklärung willigt das TR-Mitglied in die Weitergabe
dieser Daten ein. Daten von Mitgliedern dürfen nur an
Tauschring-Mitglieder weitergegeben werden.
Die Nutzung der Daten zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt.
7. Tauschpause / inaktives Mitglied
Bei einem positiven Kontostand kann ein Tauschringmitglied
Tauschurlaub beantragen. Der Tauschurlaub muss mindestens drei Monate
umfassen und kann bis zu einem Jahr dauern. Es werden keine
Verwaltungs-Talente abgezogen. Der Jahresbeitrag ist weiterhin zu
zahlen. In der Zeit des Tauschurlaubs werden alle Informationen in
gewohnter Weise zur Verfügung gestellt.
8. Haftung und Gewährleistung
Das Tauschringbüro übernimmt lediglich die Vermittlung von
Mitgliedern, sowie die anschließende Verbuchung auf deren Konten
im Falle von abgeschlossenen Tauschgeschäften. Der Heilbronner
Tauschring übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den
Wert, Zustand oder die Qualität der Waren/ Hilfeleistungen, die
gehandelt werden.
9. Versicherungsschutz
Teilnehmer/innen des Heilbronner Tauschringes sind während der
Erbringung von Hilfeleistungen durch den Tauschring weder haftpflicht-
noch unfallversichert. Eine private Haftpflichtversicherung sowie eine
Unfallversicherung sind für die Mitglieder dringend zu empfehlen,
sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird
empfohlen, bei der Vereinbarung eines Tauschgeschäftes die
Regelung möglicher Schäden mit einzubeziehen. Die
Klärung von steuer- oder versicherungsrechtlichen Fragen liegt in
der Verantwortung der Mitglieder.
10. Steuern
Die Verpflichtung Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen
steuerpflichtigen Handel betreiben. Der Heilbronner Tauschring
übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder
bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge
gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass der Heilbronner Tauschring
keine Konkurrenz zu den örtlichen Handwerksbetrieben ist. Es
werden nur Leistungen in kleinem Umfange angeboten. Umfangreiche
handwerkliche Arbeiten sind tabu und werden abgelehnt.
11. Verschiedenes
TR-Mitglieder können sofort vom Tauschring ausgeschlossen
werden, wenn sie festgelegte Regelungen oder Verabredungen wiederholt
oder in bedeutendem Maß missachten oder andere Mitglieder oder
das Ansehen des Tauschringes schwerwiegend schädigen. Über
einen vorläufigen Ausschluss entscheidet das Tauschring-Team.
Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahme¬bedingungen
bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der
Teilnahme¬bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Änderung der
Teilnahmebedingungen oder der Ausschluss eines Mitglieds bedarf der
Zustimmung 2/3 aller bei einer Versammlung anwesenden Mitglieder.
Hinweis: Bei Auflösung des
Heilbronner Tauschringes oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das
Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden